Stichtag 31. Mai: Abgabefrist für Steuererklärung

Info-Hotline der Finanzämter beantwortet Fragen und gibt Tipps
Die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzämter steht für Fragen rund um die Abgabe der Steuererklärung am Donnerstag, 12. Mai 2016, unter der Rufnummer 0261-20 179 279 von 8:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Gängige Fragen, wie: „Welche Belege müssen zur Steuererklärung noch eingereicht werden?“, „Wo trage ich Kinderbetreuungskosten oder Werbungskosten ein?“, „Wie funktioniert die elektronische Steuererklärung?“, werden an diesem Tag, aber auch jeden Montag - Donnerstag von 8:00 – 17:00 Uhr und freitags bis 13:00 Uhr, beantwortet.
Vorausgefüllte Steuererklärung – ein Service der Arbeit spart
Ein Großteil der Daten, die für die Steuererklärung benötigt werden (z. B. Lohndaten des Arbeitgebers, Bescheinigung über Rentenzahlungen, Beiträge zu Kranken-, Pflege und Rentenversicherung, Name, Adresse, Geburtsdatum), können elektronisch abgerufen und in die elektronische Steuererklärung übernommen werden. Dies hilft, Übertragungsfehler zu vermeiden, und soll dazu beitragen, die Erstellung der Steuererklärung zu erleichtern. Um das sog. Belegabrufverfahren nutzen zu können, muss man sich vorab mit seiner Steueridentifikationsnummer unter www.elsteronline.de registrieren.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Info-Hotline oder sind durch die „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ unter: https://www.lfst-rlp.de/home/elster erhältlich.
Abgabefristen
Grundsätzlich muss die Steuererklärung bis zum 31. Mai abgegeben werden. Hilft ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 31. Dezember (für Land- und Forstwirte bis zum 31. Mai des Folgejahres).