Bebauungsplan „Quartier Alte Brauerei“ der Stadt Zweibrücken unwirksam

Der Bebauungsplan „Quartier Alte Brauerei“ der Stadt Zweibrücken, dessen Geltungsbereich das Betriebsgelände einer ehemaligen Brauerei sowie einen Teil einer angrenzenden, inzwischen gerodeten Waldfläche umfasst und hierfür vier „sonstige Sondergebiete“ mit der Zweckbestimmung „Seniorenwohnen, Hotel, Wohnen“ festsetzt, ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Vor Einleitung des Planaufstellungsverfahrens erwarb ein Investor das Betriebsgelände der ehemaligen Brauerei sowie sich anschließender Freiflächen mit dem Ziel der Entwicklung eines städtebaulichen Projekts mit einem Nutzungsmix aus Seniorenwohnheim, betreutem und allgemeinem Wohnen, Hotel und ergänzenden Einzelhandels- und sonstigen Dienstleistungsangeboten. Der Zweibrücker Stadtrat beschloss Anfang 2019 die Aufstellung eines Bebauungsplans als Angebotsplan; der im September 2019 beschlossene Bebauungsplan „Quartier Alte Brauerei“ setzte die o.a. Sondergebiete fest.